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EU-Kommission ersucht Italien um Informationen zu Steuerregelungen für Einzelhandels- und Bankgenossenschaften
Die EU-Kommission hat Italien am (IP/08/953) gemäß den Beihilfevorschriften des EG-Vertrages um Informationen über die für Einzelhandels- und Bankgenossenschaften geltenden Steuerregelungen gebeten. Sie unterzieht diese Regelungen einer genaueren Prüfung, da mehrere Beschwerden eingingen.
Die derzeitige Untersuchung soll sicherstellen, dass die fraglichen Maßnahmen, die bereits vor Inkrafttreten des EG-Vertrages galten und folglich als bestehende Beihilfen angesehen werden können, mit später erlassenen Beihilfevorschriften vereinbar sind. Bei ihrer Analyse wägt die Kommission sorgfältig ab zwischen den besonderen Zielen des Genossenschaftsmodells und etwaigen durch die Besteuerungsregelungen bewirkten Wettbewerbsverzerrungen.
Die Kommission ist in der gegenwärtigen Verfahrensphase der Ansicht, dass die Steuermaßnahmen unter bestimmten Umständen keine Beihilfen darstellen und dass sie in den Fällen, in denen sie doch als Beihilfen anzusehen sind, im Großen und Ganzen mit den EG-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Was die Regelungen für große Genossenschaften angeht, die den EU-Beihilfevorschriften möglicherweise zuwiderlaufen, so hat Italien jetzt die Möglichkeit, s...