Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von Unternehmensvermögen in Rumänien
In Rumänien fallen Erbfälle an natürliche Personen in den Regelungsbereich des allgemeinen Einkommensteuerrechts, kodifiziert im rumänischen Steuergesetzbuch 571/2003 (nachfolgend RFC). Hiernach können sämtliche Vermögensgegenstände generell zu 100 % steuerfrei übertragen werden. Nur im Ausnahmefall ist eine 1 %ige Steuer auf den Wert des steuerpflichtigen Erwerbs zu entrichten. Im Folgenden soll insbesondere die Übertragung von gewerblichen/freiberuflichen und inländischen Unternehmensvermögen auf natürliche Personen näher beleuchtet werden. In diesem Zusammenhang ist zunächst auf Grundlagen einzugehen, um anschließend die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und des Steuertarifs sowie Zahlungsmodalitäten zu erläutern.
I. Grundlagen
1. Steuerpflicht
Nachfolgend soll die Übertragung von Unternehmensvermögen im Fokus stehen. Der Begriff „Unternehmensvermögen” beinhaltet in diesem Zusammenhang: S. 612
Einzelunternehmen,
Anteile an Personengesellschaften sowie
Anteile an Kapitalgesellschaften.
Die Vererbung von in Rumänien belegenem (= inländischem) oder ausländischem Unternehmensvermögen unterliegt der Erbschaft- bzw. Einkommensteuerpflicht (die Erbschaftst...