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Änderungen bei der Bewertung von zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumenten
Vom Referenten- zum Regierungsentwurf des BilMoG: Zwei Schritte vor, ein Schritt zurück
Mit der fair value-Bewertung der zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente wird das deutsche Handelsrecht durch die geplante Modifizierung des § 253 Abs. 1 HGB um ein weiteres Element aus der internationalen Rechnungslegung reicher. In einem vorausgegangenen Beitrag haben die Autoren auf die sich durch den Referentenentwurf zum BilMoG (BilMoG-RefE) vom ergebenden Konsequenzen für die Erfüllung der dem handelsrechtlichen Einzelabschluss zugedachten Funktionen hingewiesen. Inzwischen hat das BMJ den Regierungsentwurf des BilMoG (BilMoG-RegE) veröffentlicht .
Welche wesentlichen Änderungen haben sich im Regierungsentwurf gegenüber dem Referentenentwurf ergeben?
Wie sind diese Änderungen zu werten?
Welche Probleme bestehen weiterhin?
I. Vorbemerkungen
Im Vergleich zum Referentenentwurf haben sich einige wesentliche Änderungen ergeben. Wesentliche Kritikpunkte am Referentenentwurf hat das BMJ berücksichtigt; allerdings sind durch unglückliche Formulierungen sowie durch Widersprüche innerhalb des Regierungsentwurfs neue Rechtsunsicherheiten entstanden, die bis zur endgültigen Gesetzesfassung noch ausgeräumt werden müssten. Nächste Schritte des G...