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Einkommensteuer | Zurechnung ausländischer Kapitaleinkünfte bei behauptetem Treuhandverhältnis
▶ Urteil: (1) Aus der Türkei stammende Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Türkiye Cumhuriyet Merkez Bankasi (TCMB) sind – bei behauptetem Treuhandverhältnis – mangels Nachweises, wer Inhaber dieses Forderungsrechts ist, dem Stpfl. als eigene, im Inland steuerpflichtige ausländische Kapitalerträge zuzurechnen. (2) Der Besteuerung der ausländischen Kapitalerträge im Inland steht Art. 11 DBA Türkei nicht entgegen. (3) Ist der Stpfl. wie im Streitfall geprüfter Übersetzer und vereidigter Dolmetscher für die Sprachen Deutsch und Türkisch, war er nach seinen persönlichen Fähigkeiten wie ein deutschstämmiger Stpfl. in der Lage, die Fragen und Erläuterungen in den Erklärungsvordrucken zu lesen und zu verstehen. Eine nur leichtfertige Steuerverkürzung aufgrund mangelnden sprachlichen Verständnisses mit der Folge ...