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Einkommensteuer | Abzugsfähigkeit von Stückzinsen bei Wohnsitzverlegung ins Ausland
▶ Urteil: Negative Einnahmen, die ausschließlich mit Einkünften in Zusammenhang stehen, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, sind nicht in die Bemessungsgrundlage der deutschen ESt einzubeziehen (EFG 2008 S. 669).
▶ Hinweis: Die Kl. verlegten im September 1998 ihren Wohnsitz in die Schweiz. In der ESt-Erklärung 1998 wurden von den erklärten ausländischen Kapitalerträgen beim Kauf von festverzinslichen Anleihen gesondert in Rechnung gestellte und vor Wegzug in die Schweiz bezahlte Stückzinsen abgesetzt. Der Zufluss der den Stückzinsen korrespondierenden Zinserträge erfolgte jeweils nach dem Wegzug in die Schweiz. Mit den nach Wegzug zugeflossenen Erträgen aus ausländischen festverzinslichen Wertpapieren unterlagen die Kl. nicht mehr der deutschen Besteuerung. Folglich versagten FA und FG die Berü...BStBl 2007 II S. 756