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Doppelbesteuerung | Besteuerung durch Verständigungsvereinbarung ohne Zustimmungsgesetz unzulässig
▶ Beschluss: Die Besteuerung von Abfindungen eines Stpfl. mit Wohnsitz in Belgien wegen Auflösung eines deutschen Arbeitsvertrags, die dem bisherigen Verständnis des DBA Belgien von Seiten der deutschen Rspr. und Verwaltung widerspricht, ist unzulässig, solange die diese Besteuerung rechtfertigende Verständigungsvereinbarung nicht durch ein Zustimmungsgesetz umgesetzt worden ist (EFG 2008 S. 593).
▶ Hinweis: Der Antragsteller mit Wohnsitz in Belgien erzielte im Streitjahr als Maschinenschlosser in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Ende 2004 stellte der Arbeitgeber seine Produktion ein und zahlte dem Antragsteller eine Abfindung. Das FA besteuerte die Abfindung unter Anwendung der Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien vom (bekannt gegeben durch BStBl 2007 I S. 261