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FG Köln 18.10.2006 10 K 616/03, NWB direkt 26/2008 S. 10

Haftung des Leistungsempfängers nach § 55 UStDV 1993

Die Regelung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht für die Umsätze eines nicht im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmens sowie einer diesbezüglichen Haftung des Leistungsempfängers für die einzubehaltende und abzuführende Steuer durch die §§ 51, 54 und 55 UStDV ist durch die Ermächtigung in § 18 Abs. 8 Satz 1 und 2 UStG vollumfänglich gedeckt. Ein im Ausland ansässiger Unternehmer i. S. der §§ 51 ff. UStDV ist gem. § 51 Abs. 3 Satz 1 UStDV ein Unternehmer, der weder im Inland noch auf der Insel Helgoland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete einen Wohnsitz, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung oder eine Zweigniederlassung hat. § 3a UStG und die Rechtsprechung zu § 18 Abs. 9 UStG stehen der Rechtsverbindlichkeit dieser Legaldefinition nicht entgegen. Eine Zweigniederlassung i. S. des § 51 UStDV kann auch ohne tatsächliche Eintragung in das Handelsregister vorliegen. Für den Erlass eines Ha...

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