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Steuerfreiheit von Nachtarbeitszuschlägen
Nachtarbeitszuschläge können auch bei mündlich geschlossenen Arbeitsverträgen als neben dem Grundlohn vereinbart angesehen werden. Der Nachweis der tatsächlich geleisteten Nachtarbeit kann als erbracht angesehen werden, wenn diese zu arbeitsvertraglich bestimmt geregelten Zeiten angefallen ist und aufgrund des individuellen Arbeitszeitkontos des Arbeitnehmers nachvollzogen werden kann.