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Kindergeld für verheiratetes getrennt lebendes Kind
Der Anspruch auf Kindergeld für ein verheiratetes getrennt lebendes Kind entfällt nicht wegen Anrechnung der Einkünfte des Ehegatten, wenn der Ehegatte keinen Trennungsunterhalt leistet obwohl das Kind alle zumutbaren Bemühungen zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs unternommen hat.