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Anerkennung einer Mietanpassungsklausel unter nahen Angehörigen
Gilt die in einem Mietvertrag unter nahen Angehörigen vereinbarte Mietanpassung entsprechend einer – zunächst schwebend unwirksamen – Wertsicherungsklausel rückwirkend als genehmigt, kann die Mietanpassung gleichwohl steuerlich nicht rückwirkend anerkannt werden, wenn sie über lange Zeit (hier: über 18 Jahre) nicht geltend gemacht und der Mietvertrag insoweit nicht entsprechend der Vereinbarung durchgeführt wurde. Das steuerliche Rückwirkungsverbot greift nicht ein, wenn eine klare und eindeutige vertragliche Abrede zunächst schwebend unwirksam ist und der Schwebezustand nach den zivilrechtlichen Vorgaben rückwirkend beendet wird.