Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Künstlerische Tätigkeit eines Sprechers von Werbespots im Rundfunk
Die Tätigkeit als Sprecher von Werbespots im Rundfunk stellt keine künstlerische Tätigkeit i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar, wenn der Sprecher lediglich die Rolle eines normalen Produktbenutzers spricht und den Gegenstand der Werbung anpreist, aber keine größere Rolle verkörpert.