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Haftung im Vereinsrecht
Ein Überblick im Anschluss an die „Kolpingwerk”- Entscheidung des BGH
Für erhebliche Aufregung hat das Urteil des OLG Dresden v. - 2 U 897/04 gesorgt, mit dem die persönliche Haftung von Mitgliedern eines eingetragenen Idealvereins angenommen worden ist, sofern ihnen ein Missbrauch der Vereinsform bekannt war; ein derartiger Missbrauch ist von dem OLG Dresden bereits dann angenommen worden, wenn der Idealverein sich in erheblichem Umfang – über das sog. Nebenzweckprivileg hinausgehend – wirtschaftlich betätigt hatte. Der BGH hat nun in seiner „Kolpingwerk”-Entscheidung v. - II ZR 239/05 NWB DAAAC-70769) mit der Aufhebung und Abänderung des OLG-Urteils für Beruhigung gesorgt und klargestellt, dass allein diese wirtschaftliche Betätigung des eingetragenen Idealvereins keine Durchgriffshaftung der Vereinsmitglieder rechtfertigt. Die neue BGH-Entscheidung gibt Anlass, die Haftung im Vereinsrecht im Überblick darzustellen.
Im NWB SteuerXpert sind als Anhang zu diesem Beitrag weiterführende Erläuterungen zur Möglichkeit der Haftungsbeschränkung einzelner Vorstandsmitglieder abrufbar.
Literaturhinweis: ▶ Burhoff, Vereinsrecht, NWB Verlag, Herne, 7. Auflage geplant für Juli 2008.