Abgabenordnung: Anforderungen an inhaltliche Bestimmtheit eines Haftungsbescheides wegen Abzugssteuer
Leitsatz
Soll der Vergütungsschuldner wegen Abzugssteuer eines beschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen gem. § 50 a Abs. 5 Satz 5 EStG
in Anspruch genommen werden, muss der Haftungsbescheid die Steuerart bezeichnen. Die Haftungsinanspruchnahme wegen Einkommensteuer
statt Körperschaftsteuer genügt nicht inhaltlichen Bestimmtheitsanforderungen.
Eine Berichtigung nach § 129 Satz 1 AO wird im Regelfall daran scheitern, dass die Möglichkeit eines Rechtsirrtums bei der
unzutreffenden Angabe der Steuerart nicht ausgeschlossen werden kann.
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1477 Nr. 23 EFG 2008 S. 1590 Nr. 20 BAAAC-81654
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 29.04.2008 - 5 K 49/07
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