Rechtsverletzung bei überhöhter Feststellung des steuerlichen Einlagekontos; Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen
Leitsatz
Nimmt das Finanzamt zu Unrecht das Vorliegen einer verdeckten Einlage an und erhöht das steuerliche Einlagekonto entsprechend,
liegt hierin keine Rechtsverletzung gegenüber der Körperschaft als Klägerin. Ihr selbst entstehen hieraus keine nachteiligen
steuerlichen Folgen, und für die Anteilseigener ist die Feststellung im Hinblick auf § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG vorteilhaft.
Bei groben Pflichtverletzungen (z. B. unterlassene Abgabe von Steuererklärungen) und großen Manipulationsmöglichkeiten, wie
sie bei ausschließlichen Bargeschäften bestehen, kann sich das Finanzamt bei seiner Schätzung am oberen Rand des Schätzungsrahmens
orientieren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAC-81650
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 15.02.2008 - 2 K 244/06
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