Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehensforderungen bei einer Betriebsaufspaltung
Leitsatz
1. Die Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehen zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen bemisst sich nach den
Kriterien für die Teilwertabschreibung bei einer Betriebsaufspaltung.
2. Bei einer Betriebsaufspaltung wird der Wert einer eigenkapitalersetzenden Darlehensforderung des Besitzunternehmens gegen
das Betriebsunternehmen nicht durch die Substanz und Ertragsaussichten des Betriebsunternehmens, sondern durch dessen wirtschaftliche
Bedeutung für die unternehmerische Betätigung von Besitz- und Betriebsunternehmen bestimmt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2008 S. 1558 Nr. 29 EFG 2008 S. 1539 Nr. 19 StuB-Bilanzreport Nr. 23/2008 S. 927 XAAAC-81638
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.04.2008 - 9 K 414/06
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