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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 253/04

Gesetze: EigZulG § 17AO § 180 Abs. 2 VO zu § 180 Abs. 2 VO zu § 1 Abs. 1 GG Art. 3 Abs. 1

Keine Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile, wenn sich die Genossenschaft wie ein Bauträger betätigt

Leitsatz

1. Die Anschaffung eines Genossenschaftsanteils ist nicht nach § 17 EigZulG begünstigt, wenn sich die Genossenschaft wie ein Bauträger betätigt und den Mitgliedern keine Wohnung im Sinne eines „genossenschaftlichen Wohnens” überlässt.

2. Dies gilt unabhängig davon, ob die Genossenschaft in ihrer Satzung den Mitgliedern formal das Recht einräumt, Wohnungen zu nutzen. Eine Mitgliederbetreuung reicht für die Bejahung von tatsächlich genossenschaftlichen Aktivitäten, die nach § 17 Satz 2 EigZulG in einer mietweisen Nutzung von Genossenschaftswohnungen besteht, nicht aus.

Fundstelle(n):
NAAAC-81637

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.04.2008 - 3 K 253/04

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