Keine Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile, wenn sich die Genossenschaft wie ein Bauträger betätigt
Leitsatz
1. Die Anschaffung eines Genossenschaftsanteils ist nicht nach § 17 EigZulG begünstigt, wenn sich die Genossenschaft wie ein
Bauträger betätigt und den Mitgliedern keine Wohnung im Sinne eines „genossenschaftlichen Wohnens” überlässt.
2. Dies gilt unabhängig davon, ob die Genossenschaft in ihrer Satzung den Mitgliedern formal das Recht einräumt, Wohnungen
zu nutzen. Eine Mitgliederbetreuung reicht für die Bejahung von tatsächlich genossenschaftlichen Aktivitäten, die nach § 17
Satz 2 EigZulG in einer mietweisen Nutzung von Genossenschaftswohnungen besteht, nicht aus.
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.04.2008 - 3 K 253/04