Keine Eigenheimzulage für den Sohn bei Anschaffung einer voll von den Eltern finanzierten und nach Eintragung eines Nießbrauchs
von den Eltern an den Sohn vermieteten Eigentumswohnung
Leitsatz
Der Sohn kann mangels eigener Anschaffungskosten keine Eigenheimzulage für eine von ihm gekaufte und bewohnte Eigentumswohnung
in Anspruch nehmen, wenn die Eltern als alleinige Kreditnehmer ein durch eine Grundschuld an der Wohnung abgesichertes Darlehen
zur Finanzierung des Kaufpreises aufgenommen, den Kapitaldienst und das monatliche Wohngeld gezahlt haben, sich einen Nießbrauch
im Grundbuch eintragen haben lassen und die Wohnung anschließend im Rahmen eines steuerlich anerkannten Mietvertrags an den
Sohn vermietet haben. Eine vor Abschluss des Mietvertrags getroffene „Treuhand”-Vereinbarung, derzufolge die Wohnung auf Kosten
des Sohnes angeschafft werden und dieser den Eltern gegenüber später zum Ersatz der Finanzierungsaufwendungen verpflichtet
sein sollte, ist entweder für den Zulageanspruch unbeachtlich, weil sie nicht wie vereinbart durchgeführt worden ist, oder
aber durch den kurz danach erfolgten Abschluss des Mietvertrags als gegenstandslos anzusehen.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1529 Nr. 19 QAAAC-81623
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 20.02.2008 - 3 K 6042/05 B
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