Keine grunderwerbsteuerbare Verwertungsbefugnis eines Bauträgers durch die Einräumung der Möglichkeit zur Überplanung unbebauter
Grundstücke und zur Gewinnung von Kaufinteressenten für eine Bauerrichtung
Leitsatz
Erhält ein privates Wohnungsbauunternehmen durch einen Gemeinderatsbeschluss die Möglichkeit, im Eigentum der Kommune stehende
unbebaute Grundstücke auf eigene Kosten zu überplanen, dafür eine Baugenehmigung einzuholen, Kaufinteressenten zu werben und
zum Abschluss eines Bauvertrages mit dem eigenen Unternehmen zu bewegen, so führen diese Möglichkeit und der von dem Unternehmen
daraus zu erzielende Gewinn nicht zu einer nach § 1 Abs. 2 GrEStG steuerbaren Verwertung der wesentlichen Substanz der Grundstücke,
wenn die (unbebauten) Grundstücke von der Kommune selbst an die von dem Unternehmen angeworbenen Kunden veräußert werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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