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FG München Urteil v. - 12 K 2543/05 EFG 2008 S. 1640 Nr. 20

Gesetze: EStG § 74 Abs. 1, AO § 5, FGO § 102

Ermessensausübung bei Entscheidung über Einspruch des Kindergeldberechtigten gegen Bescheid über die Abzweigung des Kindergeldes an das Kind

Kein alleiniges Abstellen auf eine nachträgliche Unterhaltsleistung

Leitsatz

Leistet ein Kindergeldberechtigter Monate nach Ergehen eines Unterhaltsurteils jedoch unmittelbar nach Ergehen des Bescheids über die Abzweigung von Kindergeld an das Kind für 18 Monate rückwirkend Unterhalt, der das monatliche Kindergeld übersteigt, hat die Familienkasse bei der Entscheidung über den Einspruch gegen den Abzweigungsbescheid in ihre Ermessenserwägungen den Zweck des Kindergeldes einzubeziehen. Sie kann die Rechtmäßigkeit des Abzweigungsbescheids nicht allein damit begründen, dass die nachträgliche Erfüllung der Unterhaltspflicht keine Nachzahlung von Kindergeld rechtfertigt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1640 Nr. 20
VAAAC-81617

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FG München, Urteil v. 24.04.2007 - 12 K 2543/05

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