Ermessensausübung bei Entscheidung über Einspruch des Kindergeldberechtigten gegen Bescheid über die Abzweigung des Kindergeldes
an das Kind
Kein alleiniges Abstellen auf eine nachträgliche Unterhaltsleistung
Leitsatz
Leistet ein Kindergeldberechtigter Monate nach Ergehen eines Unterhaltsurteils jedoch unmittelbar nach Ergehen des Bescheids
über die Abzweigung von Kindergeld an das Kind für 18 Monate rückwirkend Unterhalt, der das monatliche Kindergeld übersteigt,
hat die Familienkasse bei der Entscheidung über den Einspruch gegen den Abzweigungsbescheid in ihre Ermessenserwägungen den
Zweck des Kindergeldes einzubeziehen. Sie kann die Rechtmäßigkeit des Abzweigungsbescheids nicht allein damit begründen, dass
die nachträgliche Erfüllung der Unterhaltspflicht keine Nachzahlung von Kindergeld rechtfertigt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1640 Nr. 20 VAAAC-81617
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