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Rückwirkende Rückkehr von der Istversteuerung zur Sollversteuerung
Die Rückkehr von der Istversteuerung zur Sollversteuerung ist jederzeit ohne Genehmigung auch rückwirkend möglich. Das Wahlrecht kann durch Abgabe einer entsprechenden Umsatzsteuerjahreserklärung ausgeübt werden, auch wenn in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen die Steuer noch nach vereinnahmten Entgelten berechnet worden ist.