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Negative Einnahmen bei Rückgängigmachung eines Mitarbeiteraktienprogramms
Müssen Arbeitnehmer Aktien, die sie im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms erhalten haben, wieder an den Arbeitgeber zurückgeben, führt dies für die Arbeitnehmer zu negativen Einnahmen aus dem Arbeitverhältnis. Die Höhe der negativen Einnahmen ist auf den Betrag begrenzt, den die Arbeitnehmer bei Ausgabe der Aktien als Arbeitslohn versteuern mussten. Die in der Zeit zwischen der Ausgabe und der Rückübertragung eingetretene Wertsteigerung der Aktien kann nicht als negative Einnahme mitberücksichtigt werden; insoweit kommt auch keine analoge Anwendung von § 19a EStG in Betracht.