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Überwachungsbogen für Investitionsabzugsbeträge
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. (BGBl 2007 I S. 1912) wurde die bisherige (bilanzielle) Ansparabschreibung durch einen außerbilanziellen Investitionsabzugsbetrag ersetzt. Die Neuregelung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem enden (§ 52 Abs. 23 Satz 1 EStG). Durch den außerbilanziellen Abzug des Investitionsabzugsbetrags werden zwar Fragen wie z. B. Bilanzberichtigungen/-änderungen vermieden, die Überwachung derartiger Fälle wird jedoch erschwert, da sie nicht mehr durch einen Blick in die Bilanz erfolgen kann. Die OFD Münster hat einen Überwachungsbogen veröffentlicht, der eine Hilfestellung bieten soll, um die korrekte Hinzurechnung bei Anschaffung/Herstellung des Wirtschaftsguts, für das ein Investitionsabzugsbetrag abgezogen wurde, und die ggf. notwendig werdenden rückwirkenden Änderungen ...