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FG München 08.02.2007 11 K 3990/04, NWB direkt 25/2008 S. 3

Erlöschen einer Bevollmächtigung durch Bestellung eines neuen Bevollmächtigten

Zwar kann sich ein Beteiligter auch im Verwaltungsverfahren durch mehrere Bevollmächtigte vertreten lassen. Im Regelfall ist aber davon auszugehen, dass mit der Bestellung eines neuen Bevollmächtigten die Vollmacht des vorherigen Bevollmächtigten erloschen ist. Dies muss erst Recht angenommen werden, wenn der neue Bevollmächtigte eine umfassende Verfahrensvollmacht für alle steuerlichen Angelegenheiten einschließlich Zustellvollmacht erhält. Eine Zustellvollmacht kann nicht nur durch Widerruf des Vollmachtgebers, sondern auch durch einseitige Verzichtserklärung seitens des Bevollmächtigten gegenüber dem Finanzamt enden. Entzieht sich der Steuerpflichtige, gegen den ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet ist, seiner Verhaftung durch Flucht und hat auch der Bevollmächtigte ...

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