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Neufassung des Bodenschätzungsgesetzes durch das JStG 2008
Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens
Die auf das Bodenschätzungsgesetz 1934 zurückgehende Bodenschätzung ist das einzige flächendeckende Bewertungsverfahren für die natürliche Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich nutzbarer Böden im Bundesgebiet. Mit der Bodenschätzung geht zugleich eine nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführte bodenkundliche Bestandsaufnahme der Agrarflächen einher. Nach § 1 BodSchätzG 1934 dient die Bodenschätzung der „gerechten Verteilung” der Steuern. Die Ergebnisse der Bodenschätzung finden über die sog. Ertragsmesszahlen bis zum heutigen Tag Eingang in die Einheitsbewertung und die Bedarfsbewertung (Bewertung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer). Da das Recht der Bodenschätzung bisher zum vorkonstitutionellen Recht zählte und durch diverse Durchführungsbestimmungen und Verordnungen flankiert wurde, hat der Gesetzgeber mit dem JStG 2008 die Möglichkeit wahrgenommen, diese Rechtsmaterie mit dem „Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens” mit Wirkung ab auf eine zeitgemäße Rechtsgrundlage zu stellen. S. 2350
Im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) sind als Anhänge zu d...