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Gewinnverwendung bei der kleinen GmbH
Kleine Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse des abgelaufenen Geschäftsjahrs. Gleichermaßen sind diese Gesellschaften aber nicht verpflichtet, ihre Ergebnisverwendung offenzulegen. Ihnen wird die Möglichkeit eröffnet, lediglich die Vermögenslage mit Bilanz und den dazu gehörigen Anhangangaben darzulegen. Werner/Müller gehen in dem Beitrag „Die Gewinnverwendung als Gestaltungsinstrument der kleinen GmbH” NWB AAAAC-81488 der Frage nach, ob in der teilweisen oder vollständigen Gewinnverwendung ein geeignetes und zentrales Instrument zur Vermeidung des Ergebnisausweises bei der kleinen GmbH gesehen werden kann.
Die NWB DokID verweist auf den NWB SteuerXpert. Unter dieser Nr. kann der vollständige Wortlaut der zitierten Quellen abgerufen werden. Rufen Sie unsere Verlagshomepage www.nwb.de auf und klicken Sie im Bereich „Login” auf „Produkt freischalten”, wenn Sie noch nicht als Nutzer registriert sind. Als registrierter Nutzer wählen Sie bitte „Meine Produkte”.