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Editorial
Betriebs-Pkw für private Zwecke
Die Nutzung eines Betriebs-Pkw für private Zwecke durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Bei der betragsmäßigen Bezifferung des Nutzungsvorteils stellt der BFH die Praxis vor eine schwierige Frage, lehnt er doch die relativ einfach zu handhabende 1-%-Regel für die Besteuerung der Kapitalgesellschaft ab. Wie Intemann erläutert, bevorzugt der BFH vielmehr eine Schätzung auf Kostenbasis. Unklar bleibt aber, wie ein etwaig anzusetzender angemessener Gewinnzuschlag der Höhe nach ermittelt werden könnte. Daher wird es bei der Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung in diesem Bereich nach wie vor Kontroversen geben. Mehr auf Seite7.
Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung?
Nach Auffassung des BMF ist in Fällen der Antragsveranlagung der Anwendungsbereich der Anlaufhemmung nicht eröffnet. Die Steuererklärung ist in diesen Fällen also innerhalb von vier Jahren einzureichen. Dieser Auffassung ist das FG Düsseldorf in einer aktuellen Entscheidung entgegengetreten. Die Konsequenzen für die Praxis zeigt Hilbertz auf. Mehr auf Seite 9.
Beste Grüße
Sixten Abeling