Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mietrecht | Anforderungen an Betriebskostenabrechnung
Die formellen Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung sind grundsätzlich erfüllt, wenn die in diesem Jahreszeitraum angefallenen Betriebskosten aus sich heraus verständlich abgerechnet werden. Es bedarf keines Abgleichs mit anderen Abrechnungszeiträumen; also muss der Vermieter dazu auch keine Erläuterungen abgeben (). Daher stünde es dem Verlangen des Vermieters nach Betriebskostennachzahlung nicht bereits entgegen, wenn Flächenangaben, die für die Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten maßgeblich sind, in aufeinanderfolgenden Jahren mehrfach wechseln und der Heizölverbrauch einer in dem Anwesen betriebenen Wäscherei erheblich schwankt. Jedoch gäben auffällige Abweichungen und Schwankungen der Ansätze oder Werte anderer Abrechnungsz...