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Bilanzierung | Zulässigkeit einer Bilanzänderung
Das NWB IAAAC-81442 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Eine Bilanz kann nicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG geändert („berichtigt”) werden, wenn sie nach dem Maßstab des Erkenntnisstands im Zeitpunkt ihrer Erstellung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht (Bestätigung des , BStBl 2007 II S. 818). (2) Eine Bilanz kann nicht mit dem Ziel eines niedrigeren Gewinnausweises nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG geändert werden, wenn das Finanzamt den Gewinn zwar höher als vom Unternehmer erklärt ansetzt, dies aber auf einer Berücksichtigung von außerbilanziellen Gewinnerhöhungen beruht. – Anmerkung: Der BFH hat damit seine Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis zum sog. subjektiven Fehlerbegriff bestätigt, so dass man in der Praxis damit leben muss. Im Streitfall wurde der nacht...