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Energiesteuer | Besteuerung des Biokraftstoffanteils in Mischungen
Nach dem NWB AAAAC-81449 ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass die in § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnergieStG getroffene Regelung, mit der ab dem 1. 1. 2007 eine Mineralölsteuerentlastung grds. nur noch für reine, mit anderen Kraftstoffen unvermischte, Biokraftstoffe gewährt wird, mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Einklang steht. Insbesondere verstößt die Besteuerung des in Mischungen mit herkömmlichen Kraftstoffen enthaltenen Biokraftstoffanteils nicht gegen die Biokraftstoffrichtlinie 2003/30/EG. Vgl. auch NWB EN-Nr. 560/2008.