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OFD Münster 05.06.2008 S 3106 - 66 - St 23 - 35, NWB 25/2008 S. 197

Bewertung | Feststellung von Einheitswerten für grundsteuerbefreite Grundstücke

In der Vergangenheit wurden für wirtschaftliche Einheiten Einheitswerte festgestellt, obwohl der Grundbesitz von der Grundsteuer befreit war. Diese Feststellung basierte auf der steuerlichen Bedeutung des Einheitswerts im Rahmen der Ermittlung des Gewerbeertrags i. S. des § 7 i. V. mit § 9 GewStG. Gem. § 19 Abs. 4 BewG erfolgen Feststellungen i. S. des § 19 Abs. 1 und 3 BewG nur, wenn und soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Diese Voraussetzung ist ab 2008 hinsichtlich der Gewerbesteuer nicht mehr gegeben. Deshalb sind die für Zwecke der Gewerbesteuer festgestellten Einheitswerte gem. § 24 Abs. 1 Nr. 2 BewG aufzuheben, falls der jeweilige Einheitswert der wirtschaftlichen Einheit nicht für andere einheitswertabhängige Steuern, Abgaben oder Beiträge benötigt wird. Entsprechenden Anträgen der Steuerpflichtigen auf Aufhebung des Einheitswerts ist ...

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