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BFH 28.11.2007 I R 94/06, NWB 25/2008 S. 195

Gewerbesteuer | Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrags zur Begründung einer gewerbesteuerlichen Organschaft

Nach dem NWB CAAAC-81444 ist bei der Prüfung, ob ein Gewinnabführungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen ist, der Vertrag nach objektiven Gesichtspunkten auszulegen. Die Entstehungsgeschichte und die Vorstellungen der am Vertragsschluss beteiligten Personen können bei der Vertragsauslegung nicht berücksichtigt werden. – Anmerkung: Die generell positivistische Ausrichtung der Rechtsprechung des I. Senats des BFH hat angesichts des häufigen Auseinanderklaffens des Gesetzeswortlauts und vermeintlichen Willens des Gesetzgebers sowie Gesetzeszwecks viel für sich. Gleichwohl hätte man im Streitfall bei der Auslegung des Gewinnabführungsvertrags durchaus dem Sachvortrag größere Bedeutung beimessen können, dass natürlich ein steuerwirksamer Vertrag gewollt war, ...

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