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Einkommensteuer | Veräußerung eines Gebrauchtwagens innerhalb eines Jahres nach Anschaffung
Nach dem NWB RAAAC-81452 ist die Veräußerung eines Gebrauchtkraftwagens innerhalb eines Jahres nach Anschaffung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerbar. – Anmerkung: Die Kehrseite der Besteuerung privater Veräußerungsgewinne ist die (allerdings eingeschränkte) Berücksichtigung von Verlusten. Dies wird auch künftig so sein, weil die Jahresfrist für Wirtschaftsgüter, die nicht zur Erzielung von Einkünften eingesetzt werden, fortgilt, und für Wirtschaftsgüter, die zur Einkunftserzielung genutzt werden, sogar eine Zehnjahresfrist gilt. Auch bei der Anwendung des § 23 EStG könnte sich allerdings (z. B. bei einem sog. Oldtimerfahrzeug) die Frage der Liebhaberei stellen.