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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 413/04 EFG 2008 S. 1533 Nr. 19

Gesetze: EStG 1997 § 3 Nr. 9, EStG 1997 § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Keine Steuerbegünstigung einer Abfindung bei konzerninternem Arbeitgeberwechsel unter Fortführung des bisherigen Dienstverhältnisses

Anknüpfen der Abfindung an die Begründung des neuen Dienstverhältnisses

Leitsatz

1. Eine Abfindung, die ein Arbeitnehmer eines wegen konzerninterner Umstrukturierungsmaßnahmen liquidierten Arbeitgebers im Zusammenhang mit seinem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber innerhalb derselben Unternehmensgruppe erhalten hat, ist nicht nach § 3 Nr. 9 EStG begünstigt, wenn das neue Arbeitsverhältnis hinsichtlich der Dauer der Betriebszugehörigkeit das bisherige mit einbezieht, der Arbeitsbereich im Wesentlichen unverändert geblieben ist und sich die Ansprüche auf Arbeitslohn und Urlaub zwar deutlich verschlechtert haben, aber einem Arbeitsplatzverlust nicht gleichkommen.

2. Der Steuerbegünstigung stand im Streitfall zudem entgegen, dass die Abfindung nach dem Sozialplan eben nicht an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber, sondern an den Eintritt in das neue Arbeitsverhältnis anknüpfte und die damit in Kauf genommene Verschlechterung der Arbeitsbedingungen abgelten sollte.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1533 Nr. 19
QAAAC-81221

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 31.03.2008 - 1 K 413/04

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