Keine Steuerbegünstigung einer Abfindung bei konzerninternem Arbeitgeberwechsel unter Fortführung des bisherigen Dienstverhältnisses
Anknüpfen der Abfindung an die Begründung des neuen Dienstverhältnisses
Leitsatz
1. Eine Abfindung, die ein Arbeitnehmer eines wegen konzerninterner Umstrukturierungsmaßnahmen liquidierten Arbeitgebers im
Zusammenhang mit seinem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber innerhalb derselben Unternehmensgruppe erhalten hat, ist nicht
nach § 3 Nr. 9 EStG begünstigt, wenn das neue Arbeitsverhältnis hinsichtlich der Dauer der Betriebszugehörigkeit das bisherige
mit einbezieht, der Arbeitsbereich im Wesentlichen unverändert geblieben ist und sich die Ansprüche auf Arbeitslohn und Urlaub
zwar deutlich verschlechtert haben, aber einem Arbeitsplatzverlust nicht gleichkommen.
2. Der Steuerbegünstigung stand im Streitfall zudem entgegen, dass die Abfindung nach dem Sozialplan eben nicht an die Beendigung
des Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber, sondern an den Eintritt in das neue Arbeitsverhältnis anknüpfte und die
damit in Kauf genommene Verschlechterung der Arbeitsbedingungen abgelten sollte.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1533 Nr. 19 QAAAC-81221
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 31.03.2008 - 1 K 413/04
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