Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beteiligung an Kapitalgesellschaften als Sonderbetriebsvermögen II durch intensive Geschäftsbeziehung
Sonderbetriebsvermögen II bei einer Besitzpersonengesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
Nach Ansicht des BFH erfolgt die Zuordnung zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II nach denselben Rechtsgrundsätzen wie die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens. Anteile des Besitzpersonengesellschafters an einer Kapitalgesellschaft, die mit der Betriebsgesellschaft in einer für diese vorteilhaften und nicht nur kurzfristigen Geschäftsbeziehung steht, sind notwendiges Sonderbetriebsvermögen II des Besitz-Personengesellschafters .
Wann gehören die Anteile des Besitzeinzelunternehmers an einer anderen Kapitalgesellschaft, die intensive Geschäftsbeziehungen zur Betriebskapitalgesellschaft unterhält, zum notwendigen Betriebsvermögen?
Was sind entscheidende Gesichtspunkte für die Zuordnung, ob eine Beteiligung notwendiges Betriebsvermögen ist?
Wie ist im Fall der mittelbaren Beteiligung des Besitzunternehmers an einer Kapitalgesellschaft zu entscheiden?
I. Anteile an Kapitalgesellschaften als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II
1. Fallbeispiel
Der Geschäftsgegenstand einer GbR, an der A und B zu je 50 % beteiligt sind, besteht in der Vermietung und Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlage an die AB-G...