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Die Funktionsverlagerungsverordnung
Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat der Gesetzgeber als eine Maßnahme zur Gegenfinanzierung die Besteuerung der sog. Funktionsverlagerungen in § 1 AStG eingeführt. § 1 Abs. 3 S. 13 AStG enthält die Ermächtigung für das Bundesministerium der Finanzen, die Einzelheiten zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Rahmen einer Rechtsverordnung zu regeln. Die ersten Entwürfe der sog. Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) wurden in den vergangenen Monaten im Rahmen von Seminar- und Literaturbeiträgen bereits umfassend diskutiert. Dieser Aufsatz analysiert die vorgesehenen „Einzelheiten” zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Rahmen von Funktionsverlagerungen.
I. Einführung
1. Einordnung der FVerlV
Die Diskussion der Funktionsverlagerung als Maßnahme zur Gegenfinanzierung wurde in den vergangenen Monaten sehr umfassend geführt. Nachdem das Gesetz in der Form des § 1 Abs. 3 S. 548AStG im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes im August endgültig wurde, hat sich die Erörterung insbesondere auf die ersten Entwurfsfassungen der FVerlV aus dem Juni 2007 (vgl. www.bdi.eu/de/fachabteilungen/1470.htm; u.a. Welling/Tiemann, FR 2008, S. 68ff) und den Folgemonaten fokussiert. Durch § 1 Abs. 3 AStG insgesamt sollte das ...