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BFH 27.02.2008 XI R 50/07, StuB 11/2008 S. 446

Umsatzsteuer | Verbilligte Überlassung von typischer Arbeitskleidung unterliegt nicht der Mindestbemessungsgrundlage

Die verbilligte Überlassung von Arbeitskitteln und -jacken unterliegt nicht der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG 1999, wenn sie durch betriebliche Erfordernisse bedingt ist (Bezug: § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG 1999).

Praxishinweise: Typische Arbeitskleidung wird vorrangig aus unternehmerischen Gründen (z. B. Gesundheitshygiene) überlassen. Deshalb werden mögliche private Bedürfnisse der Arbeitnehmer verdrängt, und es liegt keine Leistung „aufgrund des Dienstverhältnisses” vor. Dies wäre aber Voraussetzung für die Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage, da nur bei Befriedigung eines privaten Bedarfs der Arbeitnehmer von einer Vereinbarung eines unangemessen niedrigen Entgelts ausgegangen werden kann.

– erl –

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