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Monatliches Gehalt von 1.000 € für angestellten Rechtsanwalt sittenwidrig
Die Vergütung für einen Rechtsanwalt von monatlich 1.000 € brutto ist sittenwidrig (§ 138 Abs. 1 BGB) und i. S. der berufsrechtlichen Vorschriften (§ 26 Abs. 1 Satz 1 und 2 BORA i. V. mit § 43 BRAO) unangemessen (AnwGH NW, Beschluss vom – 2 ZU 7/07, nrkr.). Im Streitfall hatte eine mittelständische Rechtsanwaltskanzlei eine Traineestelle ausgeschrieben und ein Gehalt in Aussicht gestellt, welches „ein wenig über dem Referendargehalt” liegt. Die Stelle war auf 24 Monate befristet, eine spätere Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis schloss die Kanzlei von vornherein aus. Das Gericht bemängelte, dass das sich ergebende Jahresbruttogehalt von 12.000 € für eine Vollzeitstelle deutlich zu niedrig sei. Das Gehalt läge auch unter den Einstiegsgehältern im Ausbildungsberuf der Re...