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Die Änderungskündigung
Ein Instrument für den Arbeitgeber, neue Arbeitsbedingungen durchzusetzen?
Vor allem durch betriebsbedingte Veränderungen entsteht regelmäßig ein Anpassungsdruck auf die Arbeitsbedingungen. Soweit Anpassungen erforderlich sind, die über das Weisungsrecht des Arbeitgebers hinausgehen, oder wenn eine einvernehmliche Vertragsänderung nicht erreicht werden kann, bietet das Rechtsinstrument der Änderungskündigung einen geeigneten Weg, Arbeitsbedingungen zu verändern. Der Beitrag zeigt auf, wie in diesem rechtlich formalisierten Verfahren erfolgreich Änderungen der Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden können.
I. Begriff der Änderungskündigung
Regelmäßig gilt, dass die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen für beide Seiten bindend sind. Weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer kann einseitig – gegen den Willen der anderen Vertragspartei – einzelne Vertragsbestimmungen ändern. Abweichendes gilt nur, wenn im Arbeitsvertrag das Recht auf eine Änderung von Arbeitsbedingungen vereinbart ist.
Sollen nun eine oder mehrere Vertragsbestandteile geändert werden, z. B. der Arbeitsort, die Tätigkeit, die Eingruppierung oder die Vergütung, kann der Arbeitsvertrag geändert werden
im Wege des Direktionsrechts, wenn im Arbeitsvertrag
Um eine Änderungskündigung (