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Berufsrecht | Beraterverschulden bei Berechnung von Schenkungsteuer
Ein Steuerberater, der zur Berechnung der Schenkungsteuer infolge der unentgeltlichen Übertragung von Mietimmobilien auf die Enkel mandatiert wird, hat die genauen Vorstellungen des Mandanten über den Inhalt der geplanten Grundstücksübertragungsverträge zu ermitteln. Will dieser zu Lebzeiten den Nießbrauch behalten und auch die Grundschuldverbindlichkeiten weiter bedienen, ist er darüber aufzuklären, dass dabei eine reine Schenkung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) mit der Folge vorliegt, dass bei der Ermittlung der schenkungsteuerlichen Bereicherung weder diese Verbindlichkeiten noch der Nießbrauchswert berücksichtigt werden können. Auch darüber, wer die Schenkungsteuer tragen soll, schuldet der Berater Aufklärung. Erfüllt er diese Pflichten nicht, kann der Mandant seine Behauptung, er hätte bei ordnungsgemäßer Beratun...