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Sozialrecht | Rechtmäßigkeit der Insolvenzgeld-Umlage
Die Zahlung der Insolvenzgeld-Umlage (hier für das Jahr 2002) verstößt weder gegen die §§ 358 ff. SGB III noch gegen Verfassungs- oder europäisches Gemeinschaftsrecht ( B 11a AL 61/06 R). Die beklagte Berufsgenossenschaft erhob neben dem Unfallversicherungsbeitrag für das Jahr 2002 u. a. eine Insolvenzgeld-Umlage nach einem Beitragsfuß von 4,767 je 1 000 € Lohnsumme. Die zur Zahlung verpflichtete GmbH rügte vergeblich die Unverhältnismäßigkeit des Umlagebeitrags.