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Wohnungseigentumsrecht | Ansprüche bei Notgeschäftsführung
Ansprüche auf Ersatz der Aufwendungen anlässlich einer Notgeschäftsführung bzw. einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 670 BGB) durch einen Wohnungseigentümer richten sich gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft. Ein Anspruch auf anteiligen Ersatz gegen einzelne Miteigentümer besteht nicht. Die Vorschrift des § 10 Abs. 8 Satz 1 WEG, wonach Gläubiger der Gemeinschaft wegen Verbindlichkeiten der Gemeinschaft wahlweise auch unmittelbar gegen einzelne Wohnungseigentümer im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile vorgehen können, bezieht sich nur auf die Haftung der Wohnungseigentümer gegenüber Dritten ().