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Bankrecht | Kein Abgleich von Kontonummer und Empfängernamen bei Online-Banking
Banken sind beim Online-Banking nicht verpflichtet abzugleichen, ob Empfängername und Kontonummer übereinstimmen. Belegloser Zahlungsverkehr beinhaltet den Verzicht des Kunden auf einen solchen Datenabgleich. Kunden, die versehentlich eine falsche Kontonummer angeben, dürfen nicht damit rechnen, dass ihr Fehler von der Bank bemerkt oder berichtigt wird (, rkr). Existiert die irrtümlich angegebene Kontonummer, kann der Überweisende den Betrag nach Bereicherungsrecht vom Empfänger zurückverlangen. Im Streitfall hatte die Empfängerin den Betrag allerdings bereits verbraucht und war deshalb „entreichert”.