Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsteuer | Befreiung für Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
§ 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG verletzt das Recht auf Chancengleichheit, soweit Zuwendungen an politische Parteien steuerfrei gestellt sind, Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände dagegen nicht. Die Differenzierung ist nicht durch verfassungsrechtlich tragfähige Gründe gerechtfertigt. Trotz Unvereinbarkeit des § 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG mit dem GG ist es aber ausnahmsweise geboten, bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber die weitere Anwendbarkeit der Norm anzuordnen und die Steuerbefreiung auf kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände auszudehnen. Dies entschied das auf eine Vorlage des NWB PAAAB-52909.