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Nichterfüllung eines Bauträgervertrags durch den Bauträger
Für die Beurteilung der Frage, ob sich die Bemessungsgrundlage für einen Umsatz geändert hat, sind allein steuerrechtliche – nicht zivilrechtliche – Kriterien maßgebend. Erwirbt der Steuerpflichtige von einem Bauträger eine noch zu errichtende Immobilie, und erhält er den zunächst gezahlten Kaufpreis später wegen Nichterfüllung des Vertrags durch den Bauträger aus einer Bürgschaft gem. § 7 MaBV zurück, hat er für die Immobilie letztlich nichts aufgewendet. Der Vorsteuerabzug ist bei Erhalt der Bürgschaftssumme von der Bank aufgrund der damit eingetretenen Änderung der Bemessungsgrundlage zu berichtigen.