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Steuerfreiheit von Leistungen im Rahmen der Ausfuhr von Gegenständen
Die Voraussetzungen des § 4 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG liegen nicht vor, wenn sich Leistungen unmittelbar nur auf Beförderungsmittel beziehen, die Gegenstände der Ausfuhr transportieren, nicht aber auf die mit diesen Fahrzeugen beförderten Ausfuhrgegenstände. Solche Leistungen sind auch nicht nach Art. 15 Nr. 13 der 6. EG-RL steuerfrei.