Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vortragsfähiger Gewerbeverlust bei doppelstöckigen Personengesellschaften
Es stellt sich die Frage, ob der vortragsfähige Gewerbeverlust nach § 10a GewStG einer Tochterpersonengesellschaft auf die Mutterpersonengesellschaft übergehen kann, wenn sie durch Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters auf die Mutterpersonengesellschaft angewachsen ist. Gem. § 10a GewStG wird der Gewerbeertrag um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume nach den Vorschriften der §§ 7-10 GewStG ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume berücksichtigt worden sind. Voraussetzung für die Kürzung des Gewerbeertrags nach § 10a GewStG sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH die Unternehmens- und die Unternehmeridentität. Die Unternehmensidentität ist als gegebe...