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FG Baden-Württemberg 11.12.2007 11 K 549/04, NWB direkt 24/2008 S. 4
Wechselkurs bei der Umrechnung der Einnahmen eines Grenzgängers
Die Umrechnung von Einnahmen eines Grenzgängers erfolgt nach dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Verreinfachung ist auch eine Umrechnung zu Umsatzsteuerumrechnungskursen zulässig.