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Gesellschaftsrecht; | Verpflichtung zum Kapitalnachschuss als selbständiges Garantieversprechen
Die dem Warenlieferanten im Rahmen laufender Geschäftsverbindung vom Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG gegebene Versicherung, er werde bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der KG Kapital nachschießen, so dass der Lieferant auf jeden Fall ,,sein Geld bekomme'', kann ein selbständiges Garantieversprechen (§ 305 BGB) darstellen; im Fall der Nichteinhaltung ist der Versprechensgeber dem anderen Teil zur Schadloshaltung (§§ 249 ff. BGB) verpflichtet ().