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Anforderungen an eine Rechnung
Vorsteuerabzug nur bei ordnungsgemäßer Rechnung
Der BFH macht mit seiner Entscheidung deutlich, dass er hinsichtlich der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung an seinem strengen Maßstab festhält. Es ist eine Obliegenheit des Rechnungsempfängers, die dort enthaltenen Angaben auf ihre Plausibilität und Richtigkeit hin zu überprüfen.
Der Streitfall
Der Kläger in dem vom BFH entschiedenen Verfahren kaufte Pkws aus Italien und machte unter anderem den Vorsteuerabzug aus einer Rechnung geltend, die eine Anschrift des leistenden Unternehmens in Deutschland angab. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts unterhielt der Rechnungsaussteller unter der genannten Anschrift jedoch kein Unternehmen. Die Verwendung der Rechnungsanschrift in Deutschland habe dazu gedient, gegenüber den Abnehmern der Fahrzeuge zu verschleiern, dass es sich bei dem leistenden Unternehmer um einen ausländischen Unternehmer gehandelt habe. Am angegebenen Sitz war für den Rechnungsaussteller ein sog. Büroservice tätig, der eingehende Anrufe und Postsendungen weitergeleitet hat. Das Finanzamt versagte daher den Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung, da sie nicht die tatsächliche Anschrift des leistenden Unternehmers wiedergab und daher nicht den gesetzlichen Vors...