Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss v. - 6 V 2395/07
Gesetze: FGO § 69UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2
EWGRichtl 77/388 Art. 4 Abs. 4
EWGRichtl 77/388 Art. 11
EWGRichtl 77/388 Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. g
EWGRichtl 77/388 Art. 132 Abs. 1 lit. g
Zwang zur Organschaft zweifelhaft
Leitsatz
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob durch steuerliche Vorschriften unerwünschte, bzw. nicht vorgesehene zivilrechtliche Folgen
herbeigeführt werden dürfen und da der BFH zur Kritik in der Literatur zu seinen Urteilen vom - V R 37/00
und vom - V R 78/03 noch nicht Stellung genommen hat, ist der Zwang zur Organschaft generell in Frage zu stellen
und eine Aussetzung der Vollziehung geboten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UR 2008 S. 542 Nr. 14 IAAAC-80590
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 11.03.2008 - 6 V 2395/07
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